Aufgaben
und
Zielsetzung

Die Wasserverbände Grazerfeld Südost und Umland Graz versorgen ihre Mitglieder mit hochwertigem Grundwasser und stellen dafür die notwendige technische Infrastruktur sowie qualifiziertes Personal bereit.

Die Aufgaben lassen sich in drei zentrale Bereiche gliedern:

1 / Sicherung und Erschliessung der Ressource Wasser

Eine der zentralen Herausforderungen des Wasserverbandes ist die Erweiterung von Brunnenanlagen und die Neuerschließung zusätzlicher Grundwasserressourcen. Damit einher geht die Errichtung entsprechender Schutzzonen. Derzeit bildet die Brunnenanlagen in Gössendorf und Thondorf in Verbindung mit der umliegenden Schutzzone das Herzstück der Wasserversorgung in unserem Verband.

2 / Erhal­tung und laufender Betrieb der Infra­struktur

Die permanente und störungsfreie Verteilung von hochwertigem Trinkwasser in unserem Einzugsgebiet gehört tagtäglich zu unserer Aufgabe. Um dieser Aufgabe erfolgreich nachgehen zu können, sorgt ein erfahrenes und gut ausgebildetes Team für die einwandfreie Funktion der nötigen Infrastruktur und für die laufende Überprüfung der Wasserqualität. Die Versorgungssicherheit kann außerdem durch laufende Investitionen in die Funktionstüchtigkeit und die Werterhaltung unserer Anlagen gewährleistet werden.

3 / Vorsorge und Absicherung

Auch in Krisensituationen muss die Wasserversorgung aufrechterhalten werden! Um Versorgungsengpässen vorzubeugen, setzen wir auf überregionale Transportleitungen und die Bewältigung von Durchleitungserfordernissen durch unsere Infrastruktur. Die überregionale Vernetzung und Zusammenarbeit – nicht nur mit den direkt angrenzenden Wasserversorgern – ist daher von großer Wichtigkeit.

Aufgaben und
rechtliche Grundlagen

Wasserversorger unterliegen in Österreich und der EU strengen gesetzlichen Vorgaben, unter anderem dem Lebensmittelrecht, der Trinkwasserverordnung sowie europäischen Hygienebestimmungen.

Diese Regelwerke definieren Anforderungen an die Qualität des Trinkwassers, die Häufigkeit von Untersuchungen, die Eigenkontrolle durch den Betreiber sowie die verpflichtende Notfallvorsorge. Ergänzend dazu sind auch regelmäßige amtliche Kontrollen durch unabhängige Stellen vorgesehen.

Unter dem Begriff Eigenkontrolle werden sämtliche Maßnahmen zusammengefasst, die der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage selbst zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität durchführt. Zusätzlich erfolgen externe Kontrollen durch behördlich autorisierte Institutionen.

Eigenkontrolle und laufende Überwachung

Die gesetzlich vorgeschriebene Eigenkontrolle umfasst alle Maßnahmen zur Sicherstellung eines sicheren und hochwertigen Trinkwassersystems.

Dazu gehören insbesondere:

Alle Ergebnisse werden laufend dokumentiert und ausgewertet, um die hohe Qualität des Trinkwassers dauerhaft zu gewährleisten.