Hausbrunnen
Hinweis zur sicheren Wasserversorgung
Damit die Qualität unseres Trinkwassers jederzeit gewährleistet bleibt, müssen der öffentliche Wasseranschluss und private Brunnenanlagen strikt voneinander getrennt sein. Wasser aus Hausbrunnen kann Keime oder andere Verunreinigungen enthalten, die über Verbindungen in die öffentliche Leitung zurückfließen und das Trinkwasser verunreinigen könnten. Daher dürfen Brunnen in keiner Form mit der Ortswasserleitung verbunden werden.
Technische Lösungen wie Rückflussverhinderer oder Absperrschieber bieten keinen ausreichenden Schutz. Nur eine vollständige bauliche Trennung verhindert zuverlässig eine Gefährdung des öffentlichen Trinkwassers.
Das österreichische Wasserrechtsgesetz (WRG 1959) verpflichtet Betreiber dazu, Wasseranlagen so zu errichten und zu betreiben, dass keine Gefahr oder Verunreinigung für die öffentliche Wasserversorgung entstehen kann.
Bitte stellen Sie sicher, dass in Ihrem Gebäude keinerlei Verbindung zwischen Brunnenanlage und Ortswasserleitung besteht.