Laut eines am 3. Mai ausgestrahlten Berichts im Rahmen von „Steiermark heute“ fließen jährlich mehr als 1,5 Milliarden Liter Trinkwasser in die steirischen Pools. Wir als Wasserverband stoßen dabei auf Herausforderungen – besonders dann, wenn gleichzeitig zu viel Wasser zu Spitzenzeiten entnommen wird. Aufgrund der vielen Poolbefüllungen in unserem Verbandsgebiet haben wir kürzlich Tiefststände in unseren Hochbehältern registriert. Aus diesem Grund appellieren wir an alle Poolbesitzer in unserem Verbandsgebiet, einige Dinge bei der Befüllung, Pflege und dem Ablassen des eigenen Pools zu beachten.
Die Steiermark ist ein trinkwasserreiches Land, doch auch wir haben mit den Einwirkungen des Klimawandels zu kämpfen und registrieren mitunter rücklaufende Grundwasserstände unter den langjährigen Mittelwerten. Da der Schutz des Grundwassers und damit verbunden auch der Wasserversorgung wichtiger denn je ist, ist vor allem von Poolbesitzern etwas Sensibilität gefordert. Das beginnt schon bei der Planung und dem Bau des eigenen Schimmbeckens: Die Errichtung eines Pools mit einem Rauminhalt von bis zu 100 Kubikmetern sowie den dazugehörenden technischen Anlagen ist ein meldepflichtiges Vorhaben. Jeder Einbaupool sollte über einen Kanalanschluss verfügen, der vorher mit dem Kanalisations- bzw. Kläranlagenbetreiber abgestimmt werden sollte. Ebenso sollten Sie sich über eventuelle besondere Vorgaben für die Befüllung des Schwimmbads informieren.
Wenn die Temperaturen steigen, dann ist es wieder an der Zeit, den Pool mit Wasser zu befüllen – doch die gleichzeitige Befüllung kann unter Umständen zu Versorgungsengpässen führen. Hier gilt: Befüllen Sie Ihren Pool langsam über Nacht über den hauseigenen, normgerechten Wasseranschluss und verteilen Sie die Befüllung – wenn möglich – auf mehrere Tage. Bitte beachten Sie, dass eine Wasserentnahme aus Hydranten für Privatpersonen nicht zulässig ist und zu einem Druckabfall in den Wassernetzen führen kann.
Eine ordnungsgemäße Pflege des Pools schont nicht nur Ihr Schwimmbecken, sondern in weiterer Folge auch unser Grundwasser. Beachten Sie hierbei folgende Punkte:
Grundsätzlich fallen drei unterschiedliche Arten von Abwässern an: Beckenentleerungswässer, Filterrückspülwässer sowie Beckenreinigungswässer. Für alle gilt: Sie dürfen keinesfalls einfach so in den Gully, Sickerschacht oder den nächsten Bach eingeleitet werden.
Beckenentleerungswässer sollten am besten über eine breitflächige Verrieselung auf dem eigenen Grundstück entsorgt werden – wenn nötig, über mehrere Tage hinweg. Dafür sind ausschließlich Wässer geeignet, die nur mittels Chlor, Aktivsauerstoff, Ozon oder UV-Strahlen behandelt wurden und die entsprechenden Dosiereinhaltungen sowie die Mindestbeckenstandzeit von zwei Wochen nach der letzten Chlorzugabe eingehalten wurden. Bitte kontrollieren Sie vor Verrieselung den Aktivchlorgehalt – dieser sollte unter 0,05 mg pro Liter liegen. Sollten Sie in einem Grundwasserschongebiet wohnen, sollten Sie abklären, ob Sie eine wasserrechtliche Bewilligung für die Entsorgung benötigen.
Für Filterrückspulwässer und Beckenreinigungswässer gilt: Diese sollten über eine Einleitung in eine öffentliche Schmutz- oder Mischwasserkanalisation entsorgt werden, da diese mit den Rückständen von Schwimmbadchemikalien und Reinigungsmitteln belastet sind. Bitte stimmen Sie sich vorab mit dem zuständigen Kanalisationsunternehmen ab und holen Sie die Zustimmung ein.
Wenn diese wenigen Dinge beachtet werden, steht der Abkühlung im eigenen Garten nichts mehr im Wege und die Versorgungssicherheit ist dennoch für alle Haushalte gegeben. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung diesbezüglich und stehen bei Fragen gerne jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns dazu telefonisch unter +43 3135 462 60 oder schicken Sie uns eine Mail an office@wasserverband.at.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Detaillierte Informationen finden Sie in der Broschüre „Pool – Nasses Vergnügen mit Verantwortung“ des Landes Steiermark. Hier downloaden.